Bildungsfreistellung
Anerkennung zur Bildungsfreistellung:
Bei rechtzeitiger Anmeldung (12 Wochen vor Seminarbeginn) kann für alle Veranstaltungen, für die eine Bildungsfreistellung möglich ist, die Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt werden.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.
Der Weg zur Bildungsfreistellung:
1. Anmeldung zur Veranstaltung mit Hinweis auf Inanspruchnahme Bildungsurlaub
2. Anmeldebestätigung durch Veranstalter
3. Schriftliche Geltendmachung der Bildungsfreistellung gegenüber dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung
4. Teilnahme an der Veranstaltung
5. Teilnahmebescheinigung an den Arbeitgeber
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit.