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Themenbereich Wohnen


Kann ich, darf ich, muss ich …? Aufsichtspflicht und Haftung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung (S48/25)

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Begleitung von Menschen mit einer Behinderung sind sowohl im praktischen Sinn als auch im rechtlichen Sinne betreuungs- und aufsichtspflichtig.

Im Interesse der Menschen mit Behinderung ist es einerseits die Aufgabe, Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und das Selbstbestimmungsrecht zu respektieren. Gleichzeitig bestehen die Befürchtung und auch die reale Gefahr, dass Menschen mit geistiger Behinderung sich selbst oder anderen Schaden zufügen.
In diesem Seminar erarbeiten wir Grundlagen,  um Ihnen als Mitarbeiter*in in der Eingliederungshilfe die nötige Handlungssicherheit dzu vermitteln. 

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen der Geschäfts- und Deliktfähigkeit von erwachsen Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Grundlagen der Haftung
  • Gesetzliche Grundlagen der Betreuungs- und Aufsichtspflicht
  • Verantwortlichkeit im Schadenfall innerhalb einer Einrichtung
  • Gegenüberstellung von Gefährdungspotential und Selbstbestimmungsrecht

Arbeitsweise

  • Input über Grundlagen
  • Bearbeitung von Fallbeispielen
  • Bearbeitung von Einzelfragen der Teilnehmer/innen
  • Erfahrungsaustausch über Belastung und Entlastungsmöglichkeiten
Zielgruppe

Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe

Leitung
Gabriele Fischer-Mania, Dipl.-Sozialpädagogin, Supervisorin (DGSv)
Termin
26.08.2025 - 10:00
26.08.2025 - 17:30
Ort

Haus der Begegnung
Drechslerweg 25
55128 Mainz

Preis

€ 175,-- (inkl. Getränke und Imbiss)