Mitarbeiter*innen in der Begleitung von Menschen mit einer Behinderung sind sowohl im praktischen Sinn als auch im rechtlichen Sinne betreuungs- und aufsichtspflichtig.
Im Interesse der Menschen mit Behinderung ist es einerseits die Aufgabe, Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und das Selbstbestimmungsrecht zu respektieren. Gleichzeitig bestehen die Befürchtung und auch die reale Gefahr, dass Menschen mit geistiger Behinderung sich selbst oder anderen Schaden zufügen.
In diesem Seminar werden Grundlagen erarbeitet, um Ihre Handlungssicherheit als Mitarbeiter*in zu stärken.
(S48/25)
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